Immer wieder kommt es vor das dubiose Inkasso-Firmen Geld für angebliche Telefonsex Dienstleistungen fordern. Viele Fragen sich was zu tun ist wenn einem eine solche Forderung ins Haus flattert. Dies macht auch seriösen Telefonsex Anbietern zu schaffen.
Hierbei versuchen diese Firmen einen Betrag unter der Angabe „Erotikservice“ oder „Service für Erwachsene Beträge von 70 – 260 Euro einzutreiben. Das dies im größerem Umfang passiert zeigen die Meldungen an die Verbraucherschutzzentralen bei Denen sich Empfänger solcher Rechnungen beschweren und nach Rat fragen was zu tun ist.
Mittlerweile sind eine ganze Reihe Firmen bekannt die in der Vergangenheit solche Forderungen versendet haben. Diese lauten u.a. „Euro Inkasso Solutions s.r.o“ , „TRC Telemedia“,“Telesmart“,“Czech Media Factoring“, „Werso“,“Kaver plus“,“MB Direct Phone Ltd“, „TRC Telemedia“,“OBL“, „Telpay“,“TelStar“, „AVIS“,“MADACO“,“RBW“,“KAWORA“ oder „Factor“. Es kursieren noch sehr viel mehr Meldungen über Firmen mit weiteren Namen – kommt die Forderung nicht aus Deutschland sollten direkt die Alarmglocken läuten.
Aufällig ist das diese Firmen oft aus Tschechien operieren und auch oft unübliche Zahlungswege angegeben werden – zum Beispiel eine Zahlung per Bar Einschreiben. Oft finden sich auf solchen Schreiben auch Fehler – wenn der Name des Empfängers fehlen oder falsch geschrieben sind. Auch eine unvollständige Absenderadresse könnte auf Betrug hindeuten.
Was tun wenn man solch eine Telefonsex Rechnung erhalten hat ?
- Scheuen Sie nicht die Konfrontation – ungerechtfertigte Forderungen basieren oft darauf das aus Scham gezahlt wird.
- Wenn sie keine Leistung in Anspruch genommen haben zahlen Sie auf keinen Fall !
- Lassen Sie sich nicht verunsichern ! Wenn keine belegbare Forderung vorliegt reagieren Sie vorerst nicht. Dubiose Anbieter meiden den Rechtsweg. Reagieren Sie erst bei einem gerichtlichen Mahnbescheid und legen Sie dann Widerspruch ein.
- Es kann nur jemand Geld von Ihnen fordern wenn tatsächlich eine Leistung in Anspruch genommen wurde. Verlangen Sie die detaillierten Daten auf dem die Forderung basiert.
- Wenn jemand für Dienstleistungen Geld unberechtigt Geld einfordert die Sie nicht bestellt haben – widersprechen Sie der Forderung.
- Sollten die Forderung gegen einen Minderjährigen gestellt haben – widersprechen Sie. Wie ein solcher Widerspruch aussehen sollte entnehmen Sie den Musterbriefen.
- Gerne versenden diese Firmen anschließend weitere Mahnungen mit höheren Summen – auch hier sollten Sie nicht reagieren solange kein gerichtlicher Mahnbescheid vorliegt.
Musterbriefe gegen unberechtigte Telefonsex Dienstleistungen können Sie bei den Verbraucherschutzzentralen herunterladen
Genereller Widerspruch als PDF [LINK]
Widerspruch bei Minderjährigkeit als PDF [LINK]
Übrigends: Es gibt noch keinen Fall bei dem solche Firmen Ihre Drohung umgesetzt und auf Zahlung geklagt haben. Schon gar nicht das solche eine Zahlung gerichtlich durchgesetzt werden konnte.
Allerdings sind diese Abzocker auch sehr Kreativ um an die entsprechenden Daten zu kommen. So wird ein Zusammenhang mit vorhergehenden Telefonanrufen vermutet bei dem unter einem Vorwand diese Daten abgefragt wurden. So zum Beispiel als Postmitarbeiter der einen Datenabgleich vornehmen möchte da ein Brief/Paket nicht zugestellt werden konnte. So empfiehlt die Verbraucherschutzzentrale nach Möglichkeit Fragen von Unbekannten nicht mit „Ja“ zu beantworten. Auf die Frage ob der er mit Person XY verbunden ist könnten Sie mit „Das ist korrekt“ antworten.
Sollte durch diese Masche eine Telefonverbindung zustande gekommen sein sind die Forderungen in der Regel unberechtigt denn für eine Telefonsex Dienstleistung muss ein Vertrag zustande gekommen sein.
Sollten Sie unsicher sein können Sie sich auch jederzeit an die Verbraucherschutzzentrale Ihre Bundeslandes wenden